Aufgaben des Elternbeirats

Das Grundgesetz regelt die Verteilung der Rechte und Pflichten von Eltern und Schule. Das Schulgesetz legt fest, dass die Schulen einen Erziehungs- und Bildungsauftrag haben. Da Bildung und Erziehung nicht getrennt werden können ist eine konstruktive Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften besonders wichtig. Deshalb erhält die Elternmitarbeit in der Schule eine bedeutende Rolle. Die Eltern übernehmen hier Verantwortung als Erziehungspartner in der Schule. Die Aufgaben der Eltern ergeben sich dabei aus ihrer Funktion als Erziehungspartner, je nach dem, ob sie als Klassenelternvertreter oder als Elternbeirat der Schule fungieren.


In Baden-Württemberg heißt der Elternsprecher einer Klasse Klassenelternvertreter, die Schulelternvertretung Elternbeirat und der Schulelternsprecher Elternbeiratsvorsitzender. Der Elternbeiratsvorsitzende ist stellvertretender Vorsitzender der Schulkonferenz.

Die Möglichkeiten der Elternmitwirkung in der Schule ist in diesen Rollen verankert. Die Klassenelternvertreter haben klasseninterne und als Mitglieder der Schulkonferenz klassenübergreifende Aufgaben, während der Elternbeirat primär eine klassenübergreifende Funktion besitzt.

Die Eltern aus einzelnen Klassen wählen ihre Klassenelternvertreter. Diese sind Mitglieder des Elternbeirats. Der Elternbeirat wählt wiederum einen Elternbeiratsvorsitzenden, der die Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und gegenüber der Öffentlichkeit (Gemeinde, Verwaltung etc.) vertritt. Unter den Mitgliedern des Elternbeirats werden die Mitglieder der Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz stellt das wichtigste schulinterne Gremium für die Eltern dar.

 

Welche Mitwirkungsmöglichkeiten Sie als Eltern in den einzelnen Gremien haben erhalten Sie in der Aufgabenübersicht für die jeweilige Rolle.

     
     

Elternbeirat Grundschule
Konstanz-Wolmatingen