Aufnahmekriterien

Die Aufnahmekriterien in das Betreuungsangebot erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages zwischen Eltern und Förderverein für die Dauer von einem Schuljahr.

 

Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und berufstätigen Eltern erhalten bevorzugt einen Platz.

Schüler der Klassen 1 und 2 werden vorrangig berücksichtigt.

Bei ausreichendem Platz werden Schüler der Klassen 3 und 4 aufgenommen.

 

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht generell nicht.